prokommunal
ist Gründungsmitglied des Databund e.V.
Pressemitteilung
DATABUND - Vorsitzender Ulrich Schlobinski:
"Uns kann er nicht meinen"
Berlin, 27.01.2007. Die im DATABUND Verband der privaten Dienstleister auf dem Markt
für kommunale IT-Dienstleistungen e.V. organisierten mittelständischen Unternehmen
setzen sich für einen fairen Wettbewerb zwischen a l l e n Teilnehmern auf diesem
Markt ein.
Der Vorsitzende der Bundes-Arbeitsgemeinschaft der Kommunalen IT-Dienstleister e.V
(VITAKO), Matthias Kammer, wirft in einem in der Kommune 21 im Februar erscheinenden
Interview "einigen privaten Unternehmen" vor, "unliebsame Wettbewerbsteilnehmer
allein aus der Tatsache zu diffamieren, dass sie öffentliche Gesellschafter haben".
"Unsere Mitglieder kann Herr Kammer mit dieser Aussage nicht meinen", stellt Ulrich
Schlobinski, Vorsitzender des DATABUNDES fest. "Wir setzen uns für transparente und
faire Bedingungen für alle Marktteilnehmer, also auch die in der öffentlichen Hand
befindlichen, ein. Schließlich sind Kommunen und viele öffentlich-rechtliche
Anbieter unsere Kooperationspartner und Kunden."
Das Engagement des DATABUNDES bei VERIGO.NET, einem Wiki-Projekt des Lehrstuhlinhabers
für öffentliches Recht, Professor Heckmann, das insbesondere Rechtssicherheit für die
vielen kommunalen Entscheider in Deutschland bringen soll, wird deshalb von uns auch
finanziell unterstützt, ohne dass wir Einfluss auf die Redaktion nehmen.
Und in mehreren Gesprächen, deren Ergebnis in gemeinsamen Pressemitteilungen
veröffentlicht wurde; haben DATABUND und VITAKO gemeinsam ihren Einsatz für einen
fairen Wettbewerb deutlich gemacht.
"Die Einladung von Herrn Kammer, die schleppende eGovernment - Entwicklung gemeinsam
zu vernetzen, nimmt der DATABUND gerne an." so Schlobinski. Einem Terminvorschlag
sehen wir mit Freude entgegen.
Allerdings vermisst der Databund einen Beleg für die Aussage von Herrn Kammer,
das Gewinnstreben privater Anbieter, die sich im Wettbewerb gegen andere Dienstleister
durchsetzen, ginge zu Lasten der Steuerzahler. Das Gegenteil ist der Fall. Nur wenn
unterschiedliche Angebote auf Preis und Leistungsfähigkeit verglichen werden, kann
ein kommunaler Auftraggeber sicher sein, das wirtschaftlichste Angebot zu wählen.
Wenn Dienstleister, die sich im mehrheitlichen Eigentum des Auftraggebers befinden,
das wirtschaftlichste Angebot bereitstellen, werden sie sich auch im Wettbewerb
durchsetzen. Die Kritik von Herrn Kammer am Urteil des Oberlandesgerichtes Celle
kann der DATABUND deshalb nicht nachvollziehen. Deshalb bleibt es unverständlich,
warum eine Weiterentwicklung des Vergaberechtes insbesondere unter Beteiligung nur
des öffentlich-rechtlichen Verbandes sinnvoll sein sollte.
Rückfragen bitte an Carl Christian Jancke,
ccj@netsehen.de , +49 30 31 98 29 72.
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