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<title>Mink GmbH - AGB</title>
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          <li><a href="index.php">Startseite</a></li>
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<!--<a href="mailto:info@mink-gmbh.de" class="mail_link" style="position:absolute;top:205px;right:20px;display:block;font-weight:bold;color:#FF1935;font-size:14px;letter-spacing:3px;">info@mink-gmbh.de</a>-->
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    <div id="content_left">
<h1>allgemeine Geschäftsbedingungen </h1>
<table cellspacing="0" cellpadding="0">
  <tr>
    <td colspan="2" align="left">Auszug:</td>
  </tr>
  <tr>
    <td colspan="2" align="left"> Der Verk&auml;ufer f&uuml;hrt Auftr&auml;ge von nichtkaufm&auml;nnischen Kunden nach Ma&szlig;gabe des B&uuml;rgerlichen Gesetzbuches aus.  		Nachfolgende Bedingungen sollen die gesetzliche Regelung erg&auml;nzen.<br />
        <br />
    </td>
  </tr>
  <tr>
    <td valign="top" width="50%"> I. Angebot, Vertragsschlu&szlig;<br />
      Allen auch zuk&uuml;nftigen Angeboten und Lieferungen liegen die   Allgemeinen Lieferbedingungen des Verk&auml;ufers in der jeweils g&uuml;ltigen   Fassung zugrunde. Abweichende Bedingungen des K&auml;ufers, die der Verk&auml;ufer   nicht ausdr&uuml;cklich best&auml;tigt, sind f&uuml;r den Verk&auml;ufer unverbindlich. <br />
      <br />
      II. Lieferung, Qualit&auml;t, Preise usw.
      <ol type="1">
        <li>Erf&uuml;llungsort f&uuml;r die Lieferung ist das Abgangslager oder -werk   des Verk&auml;ufers. Versendet der Verk&auml;ufer die Ware auf Verlangen des   K&auml;ufers an einen von diesem benannten Bestimmungsort, geht die   Transportgefahr -auch bei Lieferung &quot;frachtfrei&quot; in dem Zeitpunkt &uuml;ber,   in dem der Verk&auml;ufer die Ware der Bundesbahn, dem Frachtf&uuml;hrer oder dem   Spediteur &uuml;bergibt.</li>
        <li>F&uuml;r die Mengenfeststellung ist bei Lieferung in Kesselwagen,   Tankwagen, Tankleichtern, F&auml;ssern, Kannen und sonstigen Gebinden das auf   dem Abgangslager/-werk des Verk&auml;ufers durch Verwiegung oder Vermessung   ermittelte Gewicht/ Volumen ma&szlig;gebend, soweit nicht bei Lieferung durch   Tankwagen das Volumen am Empfangsort mittels geeichter Messvorrichtung   am Tankwagen festgestellt wird.</li>
        <li value="5">Bei Lieferung im Tankleichter, Kesselwagen oder   Tankwagen wird f&uuml;r die Einhaltung von bestimmten Eingangstemperaturen   keine Gew&auml;hr &uuml;bernommen.</li>
        <li>Die Lieferzeit gilt nur als ann&auml;hernd vereinbart, sofern der   Verk&auml;ufer nicht im Einzelfall etwas anderes ausdr&uuml;cklich zugesagt hat.</li>
        <li>Alle Produkte entsprechen den einschl&auml;gigen   DIN-Anforderungsnormen bzw. geltenden Gesetzen. Analysedaten werden nach   den jeweiligen DIN-Pr&uuml;fnomen ermittelt. F&uuml;r Pr&uuml;ffehler und Toleranzen   gelten DIN 51848 bzw. ISO 4259. &Uuml;berlassene Muster und typische   Kenndaten geben Anhaltspunkte f&uuml;r die Qualit&auml;t der Lieferungen im Rahmen   &uuml;blicher Toleranzen.</li>
        <li value="15">Der Preis f&uuml;r die Ware errechnet sich in Abh&auml;ngigkeit   von der bestellten Warenmenge. Der Verk&auml;ufer beh&auml;lt sich vor, bei   Abnahme einer geringeren als der bestellten Menge einen h&ouml;heren Preis   pro 100 l (%l) zu berechnen.</li>
      </ol>
      <br />
      III. Gew&auml;hrleistung<br />
      Bei begr&uuml;ndeten Beanstandungen der Menge oder der Qualit&auml;t ist der   Verk&auml;ufer unbeschadet seiner etwaigen Schadensersatzpflicht wegen   Fehlens zugesicherter Eigenschaften nur zur Nachlieferung bzw.   Ersatzlieferungen oder Nachbesserung  verpflichtet. Schlagen diese   Ma&szlig;nahmen fehl, hat der Verk&auml;ufer das Recht, nach seiner Wahl   Herabsetzung der Verg&uuml;tung oder R&uuml;ckg&auml;ngigmachung des Vertrages zu   verlangen. <br />
      <br />
      Etwaige Beanstandungen m&uuml;ssen dem Verk&auml;ufer gegen&uuml;ber - unbeschadet   k&uuml;rzerer R&uuml;gefristen gegen&uuml;ber dem Transporteur unverz&uuml;glich nach   Feststellung der M&auml;ngel, sp&auml;testens 7 Tage nach Anlieferung schriftlich   geltend gemacht werden. Qualit&auml;tsr&uuml;gen sind nur zul&auml;ssig, wenn dem   Verk&auml;ufer eine Probe von mind. 1kg (bei Treib- und Brennstoffen: 3-5   Liter) der gelieferten - insbesondere auch der gebrauchten - Ware zur   Nachpr&uuml;fung zur Verf&uuml;gung gestellt wird. Dem Verk&auml;ufer ist Gelegenheit   zu geben, die Probe selbst zu ziehen bzw. sich von der ordnungsgem&auml;&szlig;en   Durchf&uuml;hrung der Probeentnahme gem&auml;&szlig; den einschl&auml;gigen Normen zu   &uuml;berzeugen.<br />
      <br />
      IV. Haftung<br />
      Der Verk&auml;ufer haftet vertraglich und au&szlig;ervertraglich f&uuml;r Vorsatz und   grobe Fahrl&auml;ssigkeit; f&uuml;r Folgesch&auml;den und reine Verm&ouml;genssch&auml;den wird   		jedoch nur gehaftet, wenn diese durch seine gesetzlichen Vertreter   oder leitenden Angestellten verursacht sind.<br />
      <br />
      V. Sicherheit bei Warenkredit-Lieferungen<br />
      <ol type="1">
        <li>Die gelieferte Ware bleibt Eigentum des Verk&auml;ufers bis zur   vollst&auml;ndigen Bezahlung aller, auch k&uuml;nftig entstehender Forderungen aus   der Gesch&auml;ftsverbindung mit dem K&auml;ufer. Bei Zahlungsverzug, sonstigen   schwerwiegenden Vertragsverletzungen oder bei wesentlicher   Verschlechterung seiner Verm&ouml;gensverh&auml;ltnisse ist der K&auml;ufer ohne   Nachfristsetzung oder R&uuml;cktrittserkl&auml;rung auf Verlangen des Verk&auml;ufers   verpflichtet, s&auml;mtliche in Besitz befindliche Vorbehaltsware   unverz&uuml;glich auf seine Kosten an das Abgangslager des Verk&auml;ufers   zur&uuml;ckzugeben.</li>
        <li>Eine Be- oder Verarbeitung der Vorbehaltsware gilt als im Auftrag   des Verk&auml;ufers vorgenommen, ohne dass diesem daraus Verpflichtungen   entstehen. Bei Verbindungen, Vermischung, Vermengungen oder Verarbeitung   der Vorbehaltsware mit anderen Sachen steht dem Verk&auml;ufer der dabei   entstehende Miteigentumsanteil an der neuen Sache im Verh&auml;ltnis des   Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Wert der &uuml;brigen verwendeten Ware   zu. Entsprechendes gilt bei Verbrauch der Vorbehaltsware zum Zweck der   Produktion. Erwirbt der K&auml;ufer das Alleineigentum an der neuen Sache,   r&auml;umt er dem Verk&auml;ufer schon jetzt das Miteigentum an ihr im Verh&auml;ltnis   des Rechnungswertes der Vorbehaltsware zum Wert der neuen Sache ein. Der   K&auml;ufer verpflichtet sich, die neue Sache mit kaufm&auml;nnischer Sorgfalt   f&uuml;r den Verk&auml;ufer zu verwahren.</li>
        <li>Der K&auml;ufer darf bis auf Widerruf die im Eigentum oder Miteigentum   des Verk&auml;ufers stehende Ware im ordnungsgem&auml;&szlig;en Gesch&auml;ftsverkehr   ver&auml;u&szlig;ern, jedoch nicht verpf&auml;nden oder zur Sicherheit &uuml;bereignen. Bei   Bei Weiterverkauf der Vorbehaltsware geht die Kaufpreisforderung bis zur   v&ouml;lligen Tilgung aller Forderungen des Verk&auml;ufers aus Warenlieferungen   in voller H&ouml;he sicherungshalber auf den Verk&auml;ufer &uuml;ber. Erfolgt der   Weiterverkauf zusammen mit anderen Sachen, evtl. nach Verarbeitung,   Verbindung, Vermischung oder Vermengung, gilt diese Vorausabtretung   jedoch nur in H&ouml;he des Rechnungswertes der betreffenden Vorbehaltsware.   Wird die Vorbehaltsware evtl. nach Verarbeitung, Verbindung, Vermischung   oder Vermengung, in das Grundst&uuml;ck eines Dritten eingebaut oder   verliert der Verk&auml;ufer seine Eigentumsrechte an der Ware im Zusammenhang   mit einem sonstigen Rechtsgesch&auml;ft des K&auml;ufers (z.B. bei Verbrauch zur   Erbringung von Dienst- oder Werkleistungen), so gehen die Forderungen   aus dem entsprechenden Rechtsgesch&auml;ft in H&ouml;he des Rechnungswertes der   verwendeten Vorbehaltsware sicherungshalber auf den Verk&auml;ufer &uuml;ber.</li>
        <li>Ungeachtet der Abtretung gem&auml;&szlig; Ziff. 3 und des Einziehungsrechts   des Verk&auml;ufers ist der K&auml;ufer solange zur Einziehung der Forderung   berechtigt, als er seinen Verpflichtungen gegen&uuml;ber dem Verk&auml;ufer   nachkommt oder nicht in Verm&ouml;gensverfall ger&auml;t. Der K&auml;ufer hat dem   Verk&auml;ufer die Abtretung auf Verlangen schriftlich zu best&auml;tigen und ihm   die zur Einziehung erforderlichen Angaben zu machen.</li>
        <li>&Uuml;bersteigt der Wert der dem Verk&auml;ufer nach Ziff.1 bis 3 gew&auml;hrten   Sicherheiten die Forderungen des Verk&auml;ufers aus der Gesch&auml;ftsverbindung   mit dem K&auml;ufer insgesamt um mehr als 25%, ist der Verk&auml;ufer auf   Verlangen des K&auml;ufers insoweit zur R&uuml;ck&uuml;bertragung verpflichtet.</li>
      </ol></td>
    <td valign="top" width="50%"> VI. Zahlungsbedingungen<br />
        <ol type="1">
          <li>Der Rechnungsbetrag ist unverz&uuml;glich nach Lieferung netto Kasse   ohne Abzug f&auml;llig. Sofern Zahlungsfristen einger&auml;umt werden, wird der   F&auml;lligkeitstermin auf der Basis des Liefertages errechnet, bei   Sammelrechnung gilt die Errechnung ab mittlerem Verfalltag.</li>
          <li>Erf&uuml;llungsort f&uuml;r die Zahlungsverpflichtungen des K&auml;ufers ist der   Sitz des Verk&auml;ufers. Rechtzeitige Bezahlung ist nur dann erfolgt, wenn   der Verk&auml;ufer &uuml;ber das Geld mit Wertstellung am F&auml;lligkeitstag auf dem   von ihm angegebenen Konto verf&uuml;gen kann. Bei Verzug oder &Uuml;berschreitung   des Zahlungszieles beh&auml;lt sich der Verk&auml;ufer  ungeschadet seiner   sonstigen gesetzlichen Rechte  vor, Zinsen in H&ouml;he von 5% &uuml;ber dem   jeweiligen Bundesbank-Diskontsatz zu berechnen, noch nicht f&auml;llige oder   gestundete Forderungen f&auml;llig zu stellen und weitere Lieferungen auf   Kredit sofort einzustellen.</li>
          <li>Zur Entgegennahme von Bargeld und anderen Zahlungsmitteln sind nur Beauftragte des Verk&auml;ufers berechtigt.</li>
          <li>Die Aufrechnung gegen den Kaufpreis sowie dessen Zur&uuml;ckbehaltung   sind  insbesondere auch bei M&auml;ngelr&uuml;gen  nur zul&auml;ssig, wenn und soweit   die Gegenanspr&uuml;che des K&auml;ufers von dem Verk&auml;ufer anerkannt oder   rechtskr&auml;ftig festgestellt sind.</li>
        </ol>
      <br />
      VII. Sonstiges<br />
      <ol type="1">
        <li>Gerichtsstand f&uuml;r beide Teile ist, wenn der K&auml;ufer Vollkaufmann ist oder die sonstigen Voraussetzungen des   			&sect; 38 Abs. 1 ZPO erf&uuml;llt, der Sitz des Verk&auml;ufers.   			Die Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland. </li>
      </ol>
      <br />
      VIII. Widerrufsrecht gem. &sect;3 Fernabsatzgesetz<br />
      <dl>
        <dt></dt>
        <dd>Gibt der K&auml;ufer seine Bestellung als Verbraucher unter Verwendung   von Fernkommunikationsmitteln auf, hat er das Recht, diese innerhalb von   14 Tagen nach Lieferung der Ware schriftlich zu widerrufen. Das   Widerrufsrecht ist jedoch ausgeschlossen, wenn die gelieferte Ware   aufgrund ihrer Beschaffenheit nicht zur R&uuml;cknahme geeignet ist. Dies ist   insbesondere dann der Fall, wenn die Ware bei/ nach Anlieferung eine   Vermischung oder Verunreinigung erfahren hat. Der Widerruf ist an die   umseitig genannte Anschrift des Verk&auml;ufers zu richten. Zur Wahrung der   Frist gen&uuml;gt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. </dd>
      </dl>
      <div> Information gem&auml;&szlig; &sect; 26 BDSG: Im Rahmen des Gesch&auml;ftsverkehrs mit   Abnehmern k&ouml;nnen personenbezogene Daten auch bei Konzerngesellschaften   und ausliefernden Stellen gespeichert werden. </div>
      <br />
      Alt&ouml;l ist umweltfreundlich zu entsorgen. Es darf nicht in Gew&auml;sser,   Kanalisation, Erdreich oder Hausm&uuml;ll gelangen. Wenden Sie sich an   gewerbliche Alt&ouml;lsammler. <br />
      <br />
      Leichtes Heiz&ouml;l:<br />
      &quot;Steuerbeg&uuml;nstigtes Mineral&ouml;l! Darf nicht zum Antrieb von Motoren   verwendet werden, au&szlig;er zum Antrieb von Gasturbinen und   Verbrennungsmotoren in ortsfesten Anlagen, die ausschlie&szlig;lich a)   (vorbehaltlich einer Erlaubnis nach &sect; 19 der   Mineral&ouml;lsteuer-Durchf&uuml;hrungsverordnung) der gekoppelten Erzeugung von   W&auml;rme und Kraft (Kraft-W&auml;rme-Koppelung) oder b) der Abdeckung von   Spitzenlasten in der &ouml;ffentlichen Stromversorgung oder c) (befristet bis   31.12.2004) der Strom- oder W&auml;rmeerzeugung diesen. Jede andere   motorische Verwendung, insbesondere die Verwendung als Kraftstoff in   Fahrzeugen, hat steuer- und strafrechtliche Folgen!&quot; <br />
      <br />
      Sonstige Mineral&ouml;le:<br />
      Steuerbeg&uuml;nstigtes Mineral&ouml;l darf nicht als Kraft- oder Heizstoff oder zur Herstellung solcher Stoffe verwendet werden.<br />
      <br />
      Es wird empfohlen, f&uuml;r den Fall einer Heiz&ouml;lbewirtschaftung diesen Beleg als Bezugsmengennachweis 4 Jahre lang aufzubewahren.
      <hr />
      UN 1202 HEIZOEL (Leicht), 3, III<br />
      Sondervorschrift 640 L; Ausnahme 18
      <hr /></td>
  </tr>
</table>
    </div>
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      Tel. : (030) 77 99 00 - 0<br />
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