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prokommunal ist Gründungsmitglied des Databund e.V.


Pressemitteilung

DATABUND - Vorsitzender Ulrich Schlobinski:
"Uns kann er nicht meinen"


Berlin, 27.01.2007. Die im DATABUND Verband der privaten Dienstleister auf dem Markt für kommunale IT-Dienstleistungen e.V. organisierten mittelständischen Unternehmen setzen sich für einen fairen Wettbewerb zwischen a l l e n Teilnehmern auf diesem Markt ein.

Der Vorsitzende der Bundes-Arbeitsgemeinschaft der Kommunalen IT-Dienstleister e.V (VITAKO), Matthias Kammer, wirft in einem in der Kommune 21 im Februar erscheinenden Interview "einigen privaten Unternehmen" vor, "unliebsame Wettbewerbsteilnehmer allein aus der Tatsache zu diffamieren, dass sie öffentliche Gesellschafter haben".

"Unsere Mitglieder kann Herr Kammer mit dieser Aussage nicht meinen", stellt Ulrich Schlobinski, Vorsitzender des DATABUNDES fest. "Wir setzen uns für transparente und faire Bedingungen für alle Marktteilnehmer, also auch die in der öffentlichen Hand befindlichen, ein. Schließlich sind Kommunen und viele öffentlich-rechtliche Anbieter unsere Kooperationspartner und Kunden."

Das Engagement des DATABUNDES bei VERIGO.NET, einem Wiki-Projekt des Lehrstuhlinhabers für öffentliches Recht, Professor Heckmann, das insbesondere Rechtssicherheit für die vielen kommunalen Entscheider in Deutschland bringen soll, wird deshalb von uns auch finanziell unterstützt, ohne dass wir Einfluss auf die Redaktion nehmen.

Und in mehreren Gesprächen, deren Ergebnis in gemeinsamen Pressemitteilungen veröffentlicht wurde; haben DATABUND und VITAKO gemeinsam ihren Einsatz für einen fairen Wettbewerb deutlich gemacht.

"Die Einladung von Herrn Kammer, die schleppende eGovernment - Entwicklung gemeinsam zu vernetzen, nimmt der DATABUND gerne an." so Schlobinski. Einem Terminvorschlag sehen wir mit Freude entgegen.

Allerdings vermisst der Databund einen Beleg für die Aussage von Herrn Kammer, das Gewinnstreben privater Anbieter, die sich im Wettbewerb gegen andere Dienstleister durchsetzen, ginge zu Lasten der Steuerzahler. Das Gegenteil ist der Fall. Nur wenn unterschiedliche Angebote auf Preis und Leistungsfähigkeit verglichen werden, kann ein kommunaler Auftraggeber sicher sein, das wirtschaftlichste Angebot zu wählen.

Wenn Dienstleister, die sich im mehrheitlichen Eigentum des Auftraggebers befinden, das wirtschaftlichste Angebot bereitstellen, werden sie sich auch im Wettbewerb durchsetzen. Die Kritik von Herrn Kammer am Urteil des Oberlandesgerichtes Celle kann der DATABUND deshalb nicht nachvollziehen. Deshalb bleibt es unverständlich, warum eine Weiterentwicklung des Vergaberechtes insbesondere unter Beteiligung nur des öffentlich-rechtlichen Verbandes sinnvoll sein sollte.

Rückfragen bitte an Carl Christian Jancke,
ccj@netsehen.de , +49 30 31 98 29 72.


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