Hier finden Sie eine Auswahl von Fragen, die uns immer wieder telefonisch oder per E-Mail gestellt werden. Die Antworten liefern wir nachfolgend gleich mit.
Das ist von der gewählten Transportart abhängig. Bei einem Transport im Sammelgut gehört der Lieferschein immer an oder in die Sendung. Hintergrund ist, dass die Sendungsdaten zwischen Abgangs- und Empfangsdepot elektronisch übertragen werden und Ihr Lieferschein daher im Abgangsdepot verbleiben würde. Bei einem Transport ohne Umladung können Sie den Lieferschein dem Fahrer übergeben. Sollten Sie ein Speditionsauftragsformular unseres Hauses erstellt haben, so händigen Sie dieses bitte dem Fahrer aus.
Mit Erstellung eines Speditionsauftrages können Sie uns eindeutige Weisungen zur Durchführung Ihres Transportes erteilen. Die Adressangaben müssen mit der Signierung Ihrer Sendung übereinstimmen. Erforderlich ist weiterhin die Anzahl der Packstücke, deren Inhalt, Gewichte und Abmessungen. Zusätzlich können Sie uns Weisungen zu Hebebühnen-Zustellung, Avisierung, Auslieferterminen usw. erteilen. Bei Sendungen ins Ausland bitte immer die Tel.-Nr. des Empfängers sowie eine Kontaktperson mit angeben. Ein Formular als Word-Datei senden wir Ihnen gerne per E-Mail zu. Den Speditionsauftrag übergeben Sie bitte 2-fach dem Fahrer.
Ist der Empfänger eine Privatperson, so wird die Anlieferung generell vom Zustelldepot avisiert. Dazu ist zwingend die Telefonnummer (möglichst vom Handy) des Empfängers erforderlich.
Bei Abholung quittiert Ihnen der Fahrer die Übernahme der Sendung. Lassen Sie sich zur Sicherheit immer das LKW-Kennzeichen und den Namen des Fahrers zusätzlich in Druckbuchstaben geben!!
Selbstverständlich können Sie in Ihrem Auftrag Datum und Uhrzeit der Auslieferung festlegen. Die Kosten dafür geben wir Ihnen bezogen auf Ihren aktuellen Auftrag gerne an.
Eine Antwort darauf ist von vielen Faktoren abhängig. Grundsätzlich benötigen wir für eine Kalkulation die Postleitzahlen von Abgangs- und Zielort, Anzahl der Packstücke sowie deren Gewichte und Abmessungen. Darüber hinaus sind Angaben zu Abhol- und Lieferterminen und Ihren Sonderwünschen Kalkulationsgrundlage. Rufen Sie uns einfach an, wir ermitteln Ihnen gerne den aktuellen Tagespreis.
Wir arbeiten ausschließlich auf Basis der ADSp 2016. Diese beschränken in Ziffer 23 die gesetzliche Haftung bei Güterschäden nach §431 HGB für Schäden im speditionellen Gewahrsam auf 5,00 €/kg, bei multimodalen Transporten unter Einschluss einer Seebeförderung auf 2,00 €/kg, sowie darüber hinaus im Schadensfall oder –ereignis auf 1 Mio bzw. 2 Mio € oder 2 SZR/kg, je nachdem, welcher Betrag höher ist.
Für einen Schaden, der an dem Gut während des Transports mit einem Beförderungsmittel eingetreten ist, haften wir abweichend davon auf den für diese Beförderung gesetzlich festgelegten Haftungshöchstbetrag. Für eine Beförderung per LKW innerhalb von Europa gilt eine Haftungshöchstgrenze von 8,33 Rechnungseínheiten (ca. 10,00 €) per Kilogramm des Rohgewichtes.
Da es neben Güterschäden auch zu Vermögensschäden z.B. wegen verspäteter Anlieferung kommen kann, empfehlen wir grundsätzlich die Eindeckung einer Warentransportversicherung, die einen erheblich erweiterten Deckungsumfang zu sehr günstigen Versicherungsprämien anbietet. Mit Auftragserteilung können Sie uns unter Angabe des Nettowarenwertes den Auftrag erteilen, in Ihrem Namen einen Versicherungsvertrag über unseren Versicherer Oskar Schunck AG&Co. KG abzuschließen. Für Fragen hierzu stehen wir gerne zu Ihrer Verfügung.